Hochwasserkatastrophe 2024: Sozialversicherung

Hilfsmaßnahmen der ÖGK

Die Österreichische Gesundheitskasse bietet betroffenen Betrieben unbürokratische Stundungsmöglichkeiten von Beiträgen an. Es können auch Ratenvereinbarungen getroffen werden. Meldeverstöße werden nicht sanktioniert. Beitragsprüfungen können ausgesetzt werden.

Anträge können unter be@oegk.at gestellt werden.

Hilfsmaßnahmen der SVS

Unvorhersehbaren Katastrophen, wie die aktuellen Unwetter, können für betroffene Betriebe existenzbedrohend sein. Schnelle Hilfe bei Hochwasserschäden bietet die SVS mit Mitteln aus dem Unterstützungsfonds (U-Fonds PV) – und zwar für alle GSVG- und BSVG-Versicherten mit aufrechter Pensionsversicherung.Die Unwetter-Hilfsaktion im Bereich der GSVG-Versicherten wird in bewährter Form in Zusammenarbeit zwischen SVS und den Wirtschaftskammern durchgeführt. GSVG-Versicherte wenden sich im Schadensfall direkt an ihre Wirtschaftskammer im betroffenen Bundesland. Die zwischen WKO, Wirtschaftskammern der Bundesländer und SVS anteilig finanzierte Unterstützung für einen Betrieb deckt pro Schadensfall insgesamt 10 Prozent des entstandenen Schadens ab. Erster Ansprechpartner für betroffene Betriebe sind die Bezirks- und Außenstellen der Wirtschaftskammern im jeweiligen Bundesland. Detaillierte Informationen entnehmen Sie den Websites der Kammern: wko.at.

BSVG-Versicherte erhalten auf Antrag einen Zuschuss aus dem SVS Unterstützungsfonds. Die Antragstellung erfolgt direkt über die SVS. Das Formular ist hier abrufbar: Download (17 KB)