AMS: Impuls-Förderungen für Unternehmen

Mit diesem neuen betrieblichen Impuls-Programm fördert das AMS ab 2015 die betriebliche Weiterbildung von MitarbeiterInnen und den Aufbau von Qualifizierungsverbünden, einem Netzwerk von Unternehmen, die gemeinsam betriebliche Weiterbildungen durchführen.

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Fördermöglichkeiten

Förderbar sind künftig folgende Zielgruppen:

  • MitarbeiterInnen mit höchstens Pflichtschulabschluss
  • MitarbeiterInnen mit Lehrabschluss bzw. berufsbildender mittlerer Schule
  • MitarbeiterInnen ab 45 (egal welche Ausbildung)

Die Schulungsmaßnahme soll ein arbeitsmarktpolitisches Ziel erreichen (zB höhere Entlohnung, Erleichterung Wiedereinstieg etc).

Die Förderung umfasst 50 % der Kurskosten und Personalkosten sind ab der 33. Ausbildungsstunde förderbar.

Die Schulung muss mindestens 24 Stunden (mit Pause, d.h. Nettolernzeit: 20 Stunden) umfassen.
Nähere Informationen finden Sie hier

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