AWS Investitionsprämie abrechnen

Jene Unternehmen, die rechtzeitig einen Antrag bei der AWS gestellt haben und die erste Maßnahme (wie etwa eine Bestellung, Lieferung, Anzahlung…) bis 31.05.2021 umgesetzt haben, sollten demnächst mit der Abrechnung beginnen.

Es gilt der Grundsatz, dass der Zuschuss binnen 3 Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung abzurechnen ist.

Aus Vereinfachungsgründen gilt diese Frist für Abrechnungen bis zum 30.09.2021 nicht. Bei Abrechnung der AWS Investitionsprämie bis 30.09.2021 gibt es keine Abrechnungsfrist.

Pro Förderungsantrag kann nur eine Abrechnung durchgeführt werden.

Man kann mit 14 Prozent begünstigte Investitionen beibehalten oder umwandeln in 7 prozentige Investitionen.

Jede beantragte und genehmigte Investition muss einzeln erfasst werden. Die Investition ist
eindeutig einer Zuschussart und der Kostenkategorie zuzuordnen. Wenn man viele
Investitionen abrechnen möchte, wird ein Excel Import empfohlen.