Energiekostenzuschuss II: Voranmeldung notwendig

Die Voranmeldung ist ab sofort bis zum 2. November 2023 über den aws Fördermanager möglich. Sie ist zwingend erforderlich, um später einen Antrag stellen zu können.

Folgende Informationen sind bei der Voranmeldung notwendig:

  • Firmenname und Rechtsform
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Personen
  • E-Mail-Adresse (für den Antragsprozess; Angabe einer zweiten Person möglich)
  • Firmenbuchnummer falls vorhanden
  • bei unternehmerisch tätigen Vereinen die ZVR-Zahl

 


Nach der Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, gefolgt von einer zweiten E-Mail mit einem zugewiesenen Zeitfenster für die Antragstellung.

Der Energiekostenzuschuss II umfasst zwei Förderperioden:

  • Förderperiode 1: vom 01. Jänner 2023 bis zum 30. Juni 2023
  • Förderperiode 2: vom 01. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023

 

Eine erfolgreich durchgeführte Voranmeldung gilt für beide Förderperioden.


Die Voranmeldung ist unter folgendem Link möglich:

AWS-Fördermanager

Die Richtlinie wurde noch nicht veröffentlicht. Wir können Ihnen daher noch keine Auskunft zu den Details geben.