Ab dem 1. September 2024 wird der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Finnland von 24% auf 25,5% erhöht. Das finnische Parlament hat das entsprechende Gesetz verabschiedet, und die Änderung wartet nun auf Bestätigung.
Wichtige Informationen zur Anwendung des neuen Steuersatzes:
Lieferdatum entscheidend: Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach dem Lieferdatum der Waren. Werden die Waren vor dem 1. September 2024 geliefert, gilt der Steuersatz von 24%, auch wenn die Bezahlung später erfolgt.
Beispiele: Ein Auto wird im August bestellt und im September geliefert. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 25,5%; Ersatzteile werden am 31. August versendet und am 1. September geliefert. Wenn der Verkäufer den Transport übernimmt, gilt 25,5% Mehrwertsteuer.
Vorauszahlungen: Vorauszahlungen unterliegen dem Steuersatz zum Zeitpunkt der Zahlung. Erhält der Verkäufer die Vorauszahlung vor dem 1. September 2024, gilt 24% Mehrwertsteuer.
Beispiel: Ein Kunde bestellt im August ein Auto und leistet eine Anzahlung in Form seines alten Autos. Da die Anzahlung vor dem 1. September erfolgt, gilt 24% Mehrwertsteuer.
Ratenzahlungen: Bei Ratenzahlungsverträgen wird die Mehrwertsteuer zum Lieferdatum des Produkts fällig.
Beispiel: Ein Kunde kauft eine Waschmaschine im August und zahlt in Raten. Da die Lieferung im August erfolgt, gilt 24% Mehrwertsteuer.
Dienstleistungen: Der Steuersatz richtet sich nach dem Abschlussdatum der Dienstleistung. Wird die Dienstleistung vor dem 1. September 2024 abgeschlossen, gilt der alte Satz von 24%.
Beispiel: Fensterreinigung am 30. August abgeschlossen und im September bezahlt. Der Steuersatz beträgt 24%.
Kontinuierliche Lieferungen: Bei kontinuierlichen Lieferungen, wie z.B. Mietzahlungen, richtet sich der Steuersatz nach dem Ende des Abrechnungszeitraums.
Beispiel: Eine jährliche Mietzahlung für den Zeitraum Juni 2024 bis Mai 2025 wird mit 25,5% besteuert, wenn die Zahlung nach dem 1. September erfolgt.