Gesundheitshunderter der SVA – EUR 100 Zuschuss für Massagen

Wer als SVA-Krankenversicherter für gesundheitsfördernde Aktivitäten mehr als 150 Euro ausgibt, den unterstützt die SVA mit jährlich EUR 100,– Zuschuss.

Für den Kostenzuschuss ist ein Antrag bei der zuständigen SVA-Landesstelle notwendig. Die gewünschte Aktivität muss mind. EUR 150,– kosten. Die SVA refundiert davon EUR 100,–. Den Rest muss man selbst begleichen. Ein Antrag zum „Gesundheitshunderter“ ist einmal pro Jahr möglich. Es muss eine aufrechte Krankenversicherung nach dem GSVG bestehen.

Zuschussberechtigt ist man sowohl bei einem SVA-qualitätsgesicherten oder einem individuellen Programm (dann ist allerdings eine Vorsorgeuntersuchung verpflichtend).

Ursprünglich wurden EUR 100,– für Vorsorgemaßnahmen nur bei der Konsultation von Medizinern, sowie Sportwissenschaftern, Sport- und Gymnastiklehrern, Physiotherapeuten,  Klinischen und Gesundheitspsychologen, Ernährungswissenschaftern, Diätologen bezahlt. Masseure fehlten auf der Liste. Dies wurde nun geändert. Gesundheitsfördernde und präventive Massagen sind nun förderbar. Mehr Informationen findet man hier.

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Bildquelle: Petra Bork  / pixelio.de