Jedes Jahr werden die Höchstbeitragsgrundlagen und andere wichtige Sozialversicherungswerte erhöht:
Die Höchstbeitragsgrundlage für Dienstnehmer ändert sich wie folgt:
- für laufende tägliche Bezüge: 179 Euro
- für laufende monatliche Bezüge: 5.370 Euro
- für Sonderzahlungen jährlich: 10.740 Euro
- für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich 6.265 Euro
Geringfügigkeitsgrenze monatlich 460,66 Euro
Dienstgeberabgabe Grenzwert 690,99 Euro
Die Werte für Unternehmer (SVA nach dem GSVG) ändern sich wie folgt:
- Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung: 574,36 Euro monatlich
- Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung: 6.892,32 Euro jährlich
- Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung: 460,66 Euro monatlich
- Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung: 5.527,92 jährlich
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich 6.265,00 Euro
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich 75.180,00 Euro
Die Versicherungsgrenze für neue Selbstständige liegt bei jährlich 5.527,92 Euro.
Die Unfallversicherung beträgt 10,09 Euro pro Monat. Das sind 121,08 Euro jährlich.