De-minimis Schwellenwerte ab 2024

Der De-Minimis Schwellenwert ist eine Grenze, die festlegt, wie viel Unterstützung oder Hilfe ein Unternehmen von der Regierung erhalten kann, ohne dass es als staatliche Beihilfe betrachtet wird. Wenn die Unterstützung unterhalb dieses Schwellenwerts liegt, wird sie nicht als staatliche Beihilfe angesehen und es gibt keine speziellen Einschränkungen oder Anforderungen, die damit verbunden sind. Wenn jedoch die Unterstützung diesen Schwellenwert übersteigt, kann sie als staatliche Beihilfe betrachtet werden, was zusätzliche Regulierungen und Anforderungen mit sich bringen kann. Die Beilhilfe unterliegt dann dem EU-Beihilfenrecht.

Hintergrund

Gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) müssen die Mitgliedstaaten staatliche Beihilfen bei der Europäischen Kommission anmelden und dürfen sie erst nach deren Genehmigung durchführen. Gemäß der EU-Ermächtigungsverordnung für staatliche Beihilfen kann die Kommission bestimmte Gruppen staatlicher Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklären und von der im AEUV festgelegten Anmeldepflicht befreien.

Was gilt ab 2024?

Der maximale Betrag, den ein einzelnes Unternehmen innerhalb von drei Jahren pro Mitgliedsland erhalten darf, wurde von 200.000 Euro  auf 300.000 Euro erhöht.

Für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Dawi) wurde der maximale Betrag von 500.000 Euro auf 750.000 Euro für ein einzelnes Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren erhöht. Es wird nicht mehr auf die letzten drei Kalender- bzw. Steuerjahre abgestellt, sondern es wird bei jeder neuen Gewährung einer De-minimis Beihilfe die Gesamtsumme der in den letzten drei Jahren gewährten Beihilfen herangezogen, was einen rollierenden Zeitraum bedeutet. Als Bewilligungszeitpunkt gilt jener Zeitpunkt, an dem das Unternehmen nach dem geltenden nationalen Recht einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbt. Das ist unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt zu betrachten.

Tipp: Das jeweilige Förderprogramm kennzeichnet etwaige Förderungen, wenn sie als De-minimis Beihilfe zählen. Dokumentieren Sie Ihre erhaltenen Förderungen gut.

Ab 2026 werden die De-minimis Beihilfen in ein zentrales Register gemeldet.