Dienstgeberabgabe steigt

Die Dienstgeberabgabe ist eine Abgabe in Österreich, die von Arbeitgebern bezahlt wird. Sie wird auf die Gehälter und Löhne der geringfügig beschäftigten Dienstnehmer erhoben. Diese Abgabe dient dazu, die Sozialversicherungssysteme zu finanzieren und andere arbeitsbezogene Kosten zu decken (Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, Insolvenz-Entgelt).

Werden in einem Unternehmen mehrere geringfügig Beschäftigte tätig, so ist in einem ersten Schritt die Summe der Beitragsgrundlagen dieser geringfügig beschäftigten Dienstnehmer zu ermitteln.  Übersteigt die Summe EUR 777,76 fällt die pauschale Abgabe an.

Mit 01.01.2024 erhöht sich die Dienstgeberabgabe von 16,40 Prozent auf 19,40 Prozent (§ 1 Abs. 1 Dienstgeberabgabegesetz). Die Beiträge sind an die ÖGK zu entrichten.

Die Erhöhung ist auf Judikatur des VfGH zurück zu führen: Der Gerichtshof hat festgestellt, dass mehrfach geringfügig Beschäftigte, die die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen, auch der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen. Es war sohin eine Gegenfinanzierung notwendig.