Die europäische Union hat mit einer der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2254 vom 2.12.2015 konkretisiert wie gewisse Waren umsatzsteuerlich einzureihen sind. Fotobücher werden künftig als Fotografien (und nicht als Bücher) eingestuft. Das hat zur Folge, dass die der Umsatzsteuersatz mit 20 % angesetzt werden muss. Normale Bücher werden weiterhin mit 10 % Umsatzsteuer verkauft.
Ab 1. April 2016 kommt für Fotobücher der Steuersatz von 20 % zur Anwendung.