Sozialversicherung: Welche Werte haben sich geändert?

Wie jedes Jahr ändern sich die wichtigsten Werte im Sozialversicherungsrecht. Die Gesetze sehen eine jährliche Anpassung vor.

  1. MitarbeiterInnen:Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt 2015 EUR 405,98 pro Monat, bzw. EUR 31,17 täglich.Wer in Summe über EUR 608,97 an mehrere geringfügige Beschäftigte auszahlt, muss zusätzlich mit der Dienstgeberabgabe (16,40 %) rechnen.Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei EUR 155,– täglich und EUR 4.650,– monatlich. Für Sonderzahlungen liegt der Wert bei EUR 9.300,– p.a.Die Auflösungsabgabe (bei Dienstgeber-Kündigung und einvernehmlicher Auflösung) steigt auf EUR 118,– an.Wer seine Sozialversicherungsbeiträge nicht fristgerecht überweist, hat Verzugszinsen in Höhe von 7,88 % zu zahlen.
  2. UnternehmerInnen:Die gewerbliche Sozialversicherung unterscheidet bei den Versicherungspflichtigen, ob eine Wirtschaftskammerzugehörigkeit gegeben ist. WKO-Mitglieder sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Nur wenn der Gewinn unter EUR 4.871,76 und EUR 30.000,– Umsatz liegt, kann ein Antrag auf Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht gestellt werden. Diesen Antrag nennt man Kleinstunternehmerantrag. Vorsicht man darf zusätzlich nicht in den letzten fünf Jahren mehr als 12 Monate gewerblich sozialversichert versichert gewesen sein.Jene Unternehmer, die nicht Mitglied der Wirtschaftskammer sind, müssen die Grenzen für neue Selbstständige beachten.Wer nur eine Erwerbstätigkeit im Jahr 2015 ausübt, wird erst beim Überschreiten der Gewinngrenze in Höhe von EUR 6.453,36 beitragspflichtig. Wer noch weitere Erwerbseinkünfte bezieht, hat eine geringere Grenze zu beachten. Diese liegt bei nur EUR 4.871,76.Die Höchstbeitragsgrundlage liegt bei EUR 65.100,– pro Jahr. Das ist der maximale Betrag von dem Sie 18,5 % Pensionsversicherung, 7,65 % Krankenversicherung und 1,53 % Selbstständigenvorsorge zahlen.

    Die Unfallversicherung beträgt EUR 8,90 pro Monat

974064_SVA Eingang Kundenzone