Handwerkerbonus 2024 und 2025

Der Handwerkerbonus unterstützt Handwerksbetriebe und entlastet Sie als Kund:innen finanziell. Ab dem 1. März 2024 können Fördermittel von mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit im Jahr 2025 beantragt werden. Die Beantragung ist ab dem 15. Juli online möglich. Für Personen ohne Online-Zugang bieten Bürgerservicestellen der Gemeindeämter oder Handwerksbetriebe Unterstützung an.

Der Handwerkerbonus umfasst zwei Förderperioden, nämlich die Kalenderjahre 2024 und 2025. Ein Merkmal dieses Programms ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen, was den Prozess der Antragstellung vereinfacht. Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at, wobei die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW die Abwicklung übernimmt. Die Antragsstellung erfordert nur wenige Angaben über eine Antragsmaske. Zur Identifikation des Antragsstellers ist entweder die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich.

Der Handwerkerbonus unterstützt volljährige Privatpersonen für Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Die Person muss in Österreich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben (bzw. im Falle von Neubauten dort einen Wohnsitz begründen wollen). Gefördert werden ausschließlich Arbeitskosten für Handwerkerleistungen im Zeitraum vom 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Die Arbeitskosten müssen separat auf der Rechnung ausgewiesen sein und von einem befugten Unternehmer erbracht werden. Die Förderung beträgt 20 % der förderfähigen Gesamtkosten von maximal 10.000 Euro (2024) bzw. 7.500 Euro (2025) pro Person und Wohnobjekt. Das bedeutet, dass die Förderung bis zu 2.000 Euro (2024) bzw. 1.500 Euro (2025) betragen kann. Ein Antrag pro Person und Kalenderjahr ist möglich, sofern die förderfähigen Kosten je Schlussrechnung mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen.

Kosten abseits der reinen Arbeitsleistung, z.B. für den Erwerb oder die Anmietung von Waren aller Art (z.B. Materialeinsatz, Geräte, etc.), Entsorgungskosten, Fahrtkosten, Planungs- oder Beratungskosten werden nicht gefördert.

Arbeitsleistungen, die im Rahmen des Handwerkerbonus beantragt werden, schließen andere Bundes- oder Landesförderungen aus, außer geförderte Darlehen und Zinszuschüsse. Die geförderten Arbeitsleistungen dürfen nicht einkommensteuerlich geltend gemacht oder durch Versicherungsleistungen abgedeckt sein.

Für die Jahre 2024 und 2025 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen.